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Ihr Anliegen rund um den Kitaplatz - bequem von Zuhause gelöst

Kein Kitaplatz - Was nun?

Wenn die Elternzeit endet, wünschen sich viele Eltern, dass ihr Kind selbstständiger wird und den Umgang mit anderen Kindern lernt. Deshalb begeben sich Eltern oft schon früh auf die Suche nach der perfekten Kindertagesstätte für ihre Kleinen – schließlich möchten sie ihre Kinder gut aufgehoben wissen. Aber gerade in Großstädten sind Kitaplätze Mangelware.

Wir unterstützen deshalb Eltern, die keinen Kitaplatz finden, mit unserem kostenlosen Erstberatungsservice und weiteren Rechtsdienstleistungen per Mausklick.

Was kostet ein Kitaplatz?

Die Kosten eines Kitaplatzes variieren von Bundesland zu Bundesland.

In Berlin beispielsweise werden Familien sehr entlastet: die Kitas sind komplett beitragsfrei und es ist nur eine Verpflegungspauschale von 23 Euro zu entrichten.

In anderen Bundesländern rechnet sich die Beitragshöhe für einen städtischen Kindergarten oft nach dem Jahreseinkommen der Familie. Danach können je nach Bundesland zwischen 150 und 350 Euro anfallen.

Oft greifen allerdings auch bestimmte Befreiungsbeträge oder Bezuschussungen. Letztlich gibt es auch private Einrichtungen, für die bis zu 1.000 Euro monatlich verlangt werden

Mehr als 50.000 Menschen vertrauen uns

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.

Wir antworten innerhalb von 24 Stunden

Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.

Unser Service ist "hervorragend"

Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet - das Ergebnis macht uns stolz.

Wie kann ich einen Kitaplatz einklagen?

Wenn Sie verzweifelt einen Kitaplatz suchen und nur Absagen erhalten, wenden Sie sich an uns. Sie sind mit diesem Problem nicht allein. Unsere Anwälte haben bereits hunderten Eltern mit der Suche nach einem Kitaplatz weitergeholfen.

Zum einen besteht die Möglichkeit. mit der Kitaplatzklage einen Betreuungsplatz zugewiesen zu bekommen. Anderenfalls kann vom Staat Schadensersatz für die Kosten der privaten Kinderbetreuung gefordert werden.

Gut zu wissen: Da ein solches Verfahren einige Jahre dauern kann, muss die Klage im Eilverfahren geltend gemacht werden. Schließlich brauchen Sie keinen Kitaplatz mehr, wenn ihr Kind eingeschult werden soll. Das Eilverfahren dauert dann ca. 4 – 6 Wochen.

Die Kosten für die Klage trägt regelmäßig der Staat, schließlich ist dieser auch dazu verpflichtet, einen Kitaplatz bereitzustellen. Allerdings raten wir Ihnen dringend davon ab, ohne anwaltliche Vertretung Klage zu erheben. Unsere Experten verfügen über Erfahrung und die nötige Expertise, um Sie bei einem erfolgreichen Verfahren zu unterstützen. Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten, indem Sie ganz bequem von Zuhause aus unser Kontaktformular ausfüllen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

Wenn Sie sich von uns vertreten lassen, schonen Sie außerdem Ihre Nerven. So können sich auf das wirklich Wichtige konzentrieren: das Wohl Ihrer Kinder.

Unser Versprechen

Das Wichtigste in aller Kürze

Häufig gestellte Fragen

Anspruch auf einen Kitaplatz haben Kinder bereits ab dem 1. Lebensjahr. Es besteht dabei auch die Möglichkeit, die Betreuung durch eine Tagesmutter in Anspruch zu nehmen.

Gut zu wissen: Der Anspruch auf einen wohnortnahen Kitaplatz besteht auch unabhängig von den Kapazitäten. Dies stelle das OVG Berlin 2018 fest.

Zuvor war es gängige Praxis gewesen, den Eltern die Kosten für die Betreuung zu erstatten. Dies half allerdings oft nicht weiter, da auch Tagesmütter und andere Fachkräfte nur sehr schwer zu finden sind.

Beispiel: In Berlin gibt es 168.000 Kitaplätze für 220.000 Kinder im Kita-Alter. Die Konsequenz? Für über 50.000 Kinder müsste der Kitaplatz eingeklagt werden.

Anspruch auf einen Kitaplatz haben Kinder bereits ab dem 1. Lebensjahr. Es besteht dabei auch die Möglichkeit, die Betreuung durch eine Tagesmutter in Anspruch zu nehmen.

Gut zu wissen: Der Anspruch auf einen wohnortnahen Kitaplatz besteht auch unabhängig von den Kapazitäten. Dies stelle das OVG Berlin 2018 fest.

Zuvor war es gängige Praxis gewesen, den Eltern die Kosten für die Betreuung zu erstatten. Dies half allerdings oft nicht weiter, da auch Tagesmütter und andere Fachkräfte nur sehr schwer zu finden sind.

Beispiel: In Berlin gibt es 168.000 Kitaplätze für 220.000 Kinder im Kita-Alter. Die Konsequenz? Für über 50.000 Kinder müsste der Kitaplatz eingeklagt werden.

Eltern, die vollkommen gestresst und händeringend Kitaplätze für ihre Kleinen suchen, fragen sich häufig sarkastisch: Hätte ich nicht bereits vor der Schwangerschaft nach Kitas hätten schauen müssen? Denn die Wartelisten sind bei vielen Kitas sehr lang.

Daher empfiehlt etwa der Berliner Senat, dass Eltern bereits in den ersten Schwangerschaftsmonaten verschiedene Kitas besichtigen und sich dementsprechend frühzeitig auf die Wartelisten setzen zu lassen. Es sei auch empfehlenswert, sich auf 5-10 Wartelisten setzen lassen, um die Chancen einer Aufnahme zu erhöhen.

Gut zu wissen: Die Kitas sind mit den vielen Bewerbungen oft überfordert und geben in der Regel keine Rückmeldungen. Fragen Sie daher mehrfach per E-Mail oder schriftlich nach dem Stand der Dinge und sammeln Sie Absagen. Diese können Sie später im Rahmen einer Kitaplatzklage verwenden.

Sie sollten sich unbedingt zunächst um einen Kitaplatz bemühen, denn eine Klage ohne vorherige Suche auf eigene Faust wird keinen Erfolg haben. Außerdem sollten Sie sich um schriftliche Absagen bemühen, damit Sie im Verfahren Ihre Bemühungen auch nachweisen können.

Eine Kitaplatzklage kann im normalen Verfahren mehrere Jahre beanspruchen. Da ein Kindergartenplatz nicht mehr nötig ist, wenn das Kind schulpflichtig ist, sollte die Kitaplatzklage daher unbedingt im Eilverfahren erhoben werden. Die Verfahrensdauer beträgt dann ungefähr vier bis sechs Monate.

Das sagt unsere Kundschaft über uns

So einfach funktioniert's

1. Formular

Sie haben rechtliche Schwierigkeiten rund um den Kitaplatz?

Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Füllen Sie innerhalb von wenigen Minuten unser Formular aus, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen verschaffen können. 

2. Ersteinschätzung

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen unsere Anwälte Ihr Anliegen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine umfassende Ersteinschätzung per E-Mail. Sie werden darin über die rechtliche Strategie, Handlungsoptionen und damit verbundene Kosten informiert. Danach entscheiden Sie in Ruhe, wie es weitergeht.

3. LÖSUNG

Durch unsere Erstberatung wissen Sie, wie es für Sie weitergehen soll. Ob anwaltliches Schreiben oder gerichtliche Vertretung – unsere Rechtsanwälte kümmern sich im Anschluss gern um die vollständige Klärung Ihres Anliegens. Buchen Sie unkompliziert das Leistungspaket Ihrer Wahl in unserem Online-Shop – alles bequem von zuhause aus.

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