Erfolg vor dem OVG Berlin: Berlin muss Kitaplätze bereithalten

Zuletzt aktualisiert am 23. März 2018

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Großer Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Es spielt keine Rolle, dass es einen Mangel an Kitaplätzen in Berlin gibt: Das Land muss (!) Kindern einen wohnortnahen Kitaplatz zur Verfügung stellen. Auch der Fachkräftemangel ist unerheblich. Denn dieser entbindet nicht von der gesetztlichen Pflicht, Kitaplätze bereitzustellen. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Pflicht, die bundesweit im August 2013 eingeführt wurde.

Wie das Gericht entschied

In einem Eilverfahren entschied das OVG Berlin-Brandenburg am 22. März 2018 zugunsten der Eltern: Berlin muss zwei Kindern einen wohnortnahen Kitaplatz zur Verfügung stellen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin die zwei Anträge auf Zuweisung von Kitaplätzen noch abgewiesen. Das Gericht erklärte, dass es zwar einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gäbe. Wegen der fehlenden Kapazitäten könne der Anspruch jedoch nicht erfüllt werden. Niemand, auch nicht der Staat, könne zu etwas gezwungen werden, das unmöglich sei. Stattdessen sollte der betroffene Bezirk den Eltern die Kosten für eine private Betreuung erstatten.

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Mangelnde Kapazität = Erstattung?

Mit der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist der Automatismus, dass bei mangelnder Kapazität lediglich die Betreuungskosten erstattet werden, endlich durchbrochen. Denn Eltern können mit diesem Erstattungsanspruch oft nicht viel anfangen. Die Eltern haben nämlich mit demselben Fachkräftemangel zu kämpfen, wie die Kitas. Es gibt schlicht kaum Tagesmütter und andere Fachkräfte.

Das OVG Berlin-Brandenburg erklärte in seiner Eilentscheidung, dass Berliner Eltern einen Anspruch auf einen Kitaplatz für ihre Kinder haben. Dieser Anspruch gilt ab dem 1. Geburtstag. Seit Beginn dieses Jahres gibt es zudem einen Anspruch auf eine Teilzeitbetreuung von sieben Stunden täglich, ohne dass der Bedarf gesondert geprüft wird.

Der gesetzliche Anspruch verpflichtet das Land Berlin, die notwendigen Kapazitäten zu schaffen. Weder Fachkräftemangel noch Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Grundstücken und Gebäuden entbinden von der gesetzlichen Pflicht. Nunmehr hat das Land fünf Wochen Zeit, um den beiden Kindern (jeweils aus dem Prenzlauer Berg und Friedrichshain) einen Kitaplatz zu beschaffen. Dieser Platz muss sich zudem in angemessener Nähe zum Wohnort der Eltern befinden.

Konsequenzen

Für das Land Berlin, das nur wenig tut, um nachhaltig Kitaplätze zu entwickeln, ist die Entscheidung eine Katastrophe. Bislang hat sich die Senatsverwaltung mit der für sie vorteilhaften Entscheidung, dass lediglich Erstattung geschuldet ist, recht wohl gefühlt. Diese Wohlfühllaune ist nun vergangen.

Derzeit gibt es in Berlin 168.000 Kita-Plätze für 220.000 Kinder im Kita-Alter. Über 50.000 Kinder müssen sich den Kitaplatz daher einklagen. Auf Basis des Erfolgs beim OVG Berlin-Brandenburg bereiten unsere Anwälte derzeit weitere Klagen vor.

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